Informationen zur Buchung

Informationen zur Buchung

Bei Interesse an einer Buchung eines Künstlers oder für die Planung einer Veranstaltung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Telefon 034297/ 14945
E-Mail info@ihre-show.de

Die Buchungsverträge zwischen Agentur, Künstler und Veranstalter sind individuell gestaltet. Bei der vertraglichen Bindung können Vermittlungsverträge oder Agenturverträge zustande kommen. Die Inhalte der Verträge können verschiedene Grundvoraussetzungen zur Buchung enthalten. Dies gilt besonders für Zahlungsmodalitäten.

Erste Informationen zu Gagen und Zusatzkosten (GEMA, KSK …) haben wir hier zusammengestellt. Alle Inhalte dieser Homepage wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen zusammengetragen. Für die hier aufgelisteten Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben.

Gageninformationen

Die Gagen der Künstler sind bitte direkt bei der Agentur zu erfragen.

KSK

Die KSK ist die anfallende Künstlersozialabgabe. Hierbei handelt es sich um eine soziale Abgabe, die jeweils der direkte Vertragspartner eines Künstlers abführen muß. Der Künstler selbst kann keine KSK für sich abführen. Sollten Sie als Veranstalter Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gern kontaktieren.Der aktuelle Prozentsatz beläuft sich im Jahr 2020 auf 4,2 %.

Ab März 2021 beträgt die Künstlersozialkasse (noch nicht bekannt).

GEMA

Für Ihre private Party müssen Sie keine Lizenzen (GEMA Gebühren) bezahlen. Anders verhält es sich, wenn Sie eine Veranstaltung planen. Als Veranstaltung gelten alle öffentlichen Einzelereignisse, die aus einem bestimmten Anlass stattfinden – dazu zählen zum Beispiel Bälle, Bunte Abende u. Ä. Von Veranstaltungen zu unterscheiden sind ständige, zum alltäglichen Geschehen gehörende Musikwiedergaben, also beispielsweise die Musikuntermalung in Geschäften oder Gaststätten. Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe in organisatorischer Hinsicht verantwortlich ist. (Quelle GEMA)

Ausländersteuer

Die Ausländersteuer für engagierte Künstler, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, sinkt von 20% auf 15%

Haftpflichtversicherung

Je nach Umstand und Größenordnung der Veranstaltungen können wir zusätzlich die Haftpflichtversicherung für Events übernehmen. Diese Versicherungsleistungen werden gesondert vertraglich geregelt.

Glückspielversicherung

Bei vielen Events mit Verlosaktionen, Glastresorspielen, Torwandschießen und anderen Glückspielen wird die Glücksspieleversicherung mit angeboten.
Der Preis richtet sich nach der Höhe des Gewinnes und nach der Mitspielerzahl der Veranstaltung.

Konzeptionsschutz

Für die aktuellen Konzeptionen der Events wird durch uns ein Konzeptionsschutz gewährleistet. Dieser Schutz richtet sich auf die Inhalte der Konzeption und deren Darsteller. Der Konzeptionsschutz bezieht sich weiterhin auf Entfernung und zeitliche Begrenzung. Dadurch wird der Werbewerb und PR-Wert in der Öffentlichkeit erhöht. Wir sind sicher, das es dem Veranstalter primär wichtig ist, das nicht dieselben Veranstaltungen im direkten Umkreis von anderen Firmen zeitgleich durchgeführt werden.